Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2001-03-07
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Mahnverfahren

Eingangsformel

Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art 1

-

Art 2 Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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