Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2022

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2021-12-02
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
(XXXX)

Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 und des § 114 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) und § 114 zuletzt durch Artikel 13 Nummer 9 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:

1.

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro.

2.

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2022 monatlich 260 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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