Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2025-12-05
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
(XXXX)

Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2026 monatlich 325 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.