Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1991-07-23
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. März 1991 (BGBl. I S. 883).

Der Bundesminister der Justiz

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