Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität
Eingangsformel
Auf Grund des § 4h Satz 2 und des § 4i Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), die durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
§ 1 Befugnisübertragung
Dem Bundesamt für Logistik und Mobilität wird die Befugnis übertragen,
Rechtsverordnungen nach § 3a Absatz 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes,
Rechtsverordnungen nach § 4h Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes und
Rechtsverordnungen nach § 4i Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes
zu erlassen.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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