Baugesetzbuch
Inhaltsübersicht
InhaltsübersichtErstes KapitelAllgemeines StädtebaurechtErster TeilBauleitplanungErster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung§ 1aErgänzende Vorschriften zum Umweltschutz§ 2Aufstellung der Bauleitpläne§ 2aBegründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht§ 3Beteiligung der Öffentlichkeit§ 4Beteiligung der Behörden§ 4aGemeinsame Vorschriften zur Beteiligung§ 4bEinschaltung eines Dritten§ 4cÜberwachungZweiter AbschnittVorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)§ 5Inhalt des Flächennutzungsplans§ 6Genehmigung des Flächennutzungsplans§ 6aZusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet§ 7Anpassung an den FlächennutzungsplanDritter AbschnittVerbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)§ 8Zweck des Bebauungsplans§ 9Inhalt des Bebauungsplans§ 9aVerordnungsermächtigung§ 10Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans§ 10aZusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das InternetVierter AbschnittZusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren§ 11Städtebaulicher Vertrag§ 12Vorhaben- und Erschließungsplan§ 13Vereinfachtes Verfahren§ 13aBebauungspläne der InnenentwicklungZweiter TeilSicherung der BauleitplanungErster AbschnittVeränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen§ 14Veränderungssperre§ 15Zurückstellung von Baugesuchen§ 16Beschluss über die Veränderungssperre§ 17Geltungsdauer der Veränderungssperre§ 18Entschädigung bei VeränderungssperreZweiter AbschnittTeilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen§ 19Teilung von Grundstücken§ 20(weggefallen)§ 21(weggefallen)§ 22Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen§ 23(weggefallen)Dritter AbschnittGesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde§ 24Allgemeines Vorkaufsrecht§ 25Besonderes Vorkaufsrecht§ 26Ausschluss des Vorkaufsrechts§ 27Abwendung des Vorkaufsrechts§ 27aAusübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter§ 28Verfahren und EntschädigungDritter TeilRegelung der baulichen und sonstigen Nutzung; EntschädigungErster AbschnittZulässigkeit von Vorhaben§ 29Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften§ 30Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans§ 31Ausnahmen und Befreiungen§ 32Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen§ 33Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung§ 34Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile§ 35Bauen im Außenbereich§ 36Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde§ 36aZustimmung der Gemeinde§ 37Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder§ 37aAußenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung§ 38Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche AbfallbeseitigungsanlagenZweiter AbschnittEntschädigung§ 39Vertrauensschaden§ 40Entschädigung in Geld oder durch Übernahme§ 41Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen§ 42Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung§ 43Entschädigung und Verfahren§ 44Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der EntschädigungsansprücheVierter TeilBodenordnungErster AbschnittUmlegung§ 45Zweck und Anwendungsbereich§ 46Zuständigkeit und Voraussetzungen§ 47Umlegungsbeschluss§ 48Beteiligte§ 49Rechtsnachfolge§ 50Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses§ 51Verfügungs- und Veränderungssperre§ 52Umlegungsgebiet§ 53Bestandskarte und Bestandsverzeichnis§ 54Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk§ 55Umlegungsmasse und Verteilungsmasse§ 56Verteilungsmaßstab§ 57Verteilung nach Werten§ 58Verteilung nach Flächen§ 59Zuteilung und Abfindung§ 60Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen§ 61Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten§ 62Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse§ 63Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung§ 64Geldleistungen§ 65Hinterlegung und Verteilungsverfahren§ 66Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans§ 67Umlegungskarte§ 68Umlegungsverzeichnis§ 69Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme§ 70Zustellung des Umlegungsplans§ 71Inkrafttreten des Umlegungsplans§ 72Wirkungen der Bekanntmachung§ 73Änderung des Umlegungsplans§ 74Berichtigung der öffentlichen Bücher§ 75Einsichtnahme in den Umlegungsplan§ 76Vorwegnahme der Entscheidung§ 77Vorzeitige Besitzeinweisung§ 78Verfahrens- und Sachkosten§ 79Abgaben- und AuslagenbefreiungZweiter AbschnittVereinfachte Umlegung§ 80Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten§ 81Geldleistungen§ 82Beschluss über die vereinfachte Umlegung§ 83Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung§ 84Berichtigung der öffentlichen BücherFünfter TeilEnteignungErster AbschnittZulässigkeit der Enteignung§ 85Enteignungszweck§ 86Gegenstand der Enteignung§ 87Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung§ 88Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen§ 89Veräußerungspflicht§ 90Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land§ 91Ersatz für entzogene Rechte§ 92Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der EnteignungZweiter AbschnittEntschädigung§ 93Entschädigungsgrundsätze§ 94Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter§ 95Entschädigung für den Rechtsverlust§ 96Entschädigung für andere Vermögensnachteile§ 97Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten§ 98Schuldübergang§ 99Entschädigung in Geld§ 100Entschädigung in Land§ 101Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 102Rückenteignung§ 103Entschädigung für die RückenteignungDritter AbschnittEnteignungsverfahren§ 104Enteignungsbehörde§ 105Enteignungsantrag§ 106Beteiligte§ 107Vorbereitung der mündlichen Verhandlung§ 108Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk§ 109Genehmigungspflicht§ 110Einigung§ 111Teileinigung§ 112Entscheidung der Enteignungsbehörde§ 113Enteignungsbeschluss§ 114Lauf der Verwendungsfrist§ 115Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 116Vorzeitige Besitzeinweisung§ 117Ausführung des Enteignungsbeschlusses§ 118Hinterlegung§ 119Verteilungsverfahren§ 120Aufhebung des Enteignungsbeschlusses§ 121Kosten§ 122Vollstreckbarer TitelSechster TeilErschließungErster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 123Erschließungslast§ 124Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot§ 125Bindung an den Bebauungsplan§ 126Pflichten des EigentümersZweiter AbschnittErschließungsbeitrag§ 127Erhebung des Erschließungsbeitrags§ 128Umfang des Erschließungsaufwands§ 129Beitragsfähiger Erschließungsaufwand§ 130Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands§ 131Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands§ 132Regelung durch Satzung§ 133Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht§ 134Beitragspflichtiger§ 135Fälligkeit und Zahlung des BeitragsSiebter TeilMaßnahmen für den Naturschutz§ 135aPflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung§ 135bVerteilungsmaßstäbe für die Abrechnung§ 135cSatzungsrechtZweites KapitelBesonderes StädtebaurechtErster TeilStädtebauliche SanierungsmaßnahmenErster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 136Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen§ 137Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen§ 138Auskunftspflicht§ 139Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher AufgabenträgerZweiter AbschnittVorbereitung und Durchführung§ 140Vorbereitung§ 141Vorbereitende Untersuchungen§ 142Sanierungssatzung§ 143Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk§ 144Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge§ 145Genehmigung§ 146Durchführung§ 147Ordnungsmaßnahmen§ 148Baumaßnahmen§ 149Kosten- und Finanzierungsübersicht§ 150Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen§ 151Abgaben- und AuslagenbefreiungDritter AbschnittBesondere sanierungsrechtliche Vorschriften§ 152Anwendungsbereich§ 153Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung§ 154Ausgleichsbetrag des Eigentümers§ 155Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen§ 156Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung§ 156aKosten und Finanzierung der SanierungsmaßnahmeVierter AbschnittSanierungsträger und andere Beauftragte§ 157Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde§ 158Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger§ 159Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger§ 160Treuhandvermögen§ 161Sicherung des TreuhandvermögensFünfter AbschnittAbschluss der Sanierung§ 162Aufhebung der Sanierungssatzung§ 163Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke§ 164Anspruch auf RückübertragungSechster AbschnittStädtebauförderung§ 164aEinsatz von Städtebauförderungsmitteln§ 164bVerwaltungsvereinbarungZweiter TeilStädtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§ 165Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§ 166Zuständigkeit und Aufgaben§ 167Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger§ 168Übernahmeverlangen§ 169Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich§ 170Sonderregelung für Anpassungsgebiete§ 171Kosten und Finanzierung der EntwicklungsmaßnahmeDritter TeilStadtumbau§ 171aStadtumbaumaßnahmen§ 171bStadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept§ 171cStadtumbauvertrag§ 171dSicherung von DurchführungsmaßnahmenVierter TeilSoziale Stadt§ 171eMaßnahmen der Sozialen StadtFünfter TeilPrivate Initiativen§ 171fPrivate Initiativen zur Stadtentwicklung, LandesrechtSechster TeilErhaltungssatzung und städtebauliche GeboteErster AbschnittErhaltungssatzung§ 172Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)§ 173Genehmigung, Übernahmeanspruch§ 174AusnahmenZweiter AbschnittStädtebauliche Gebote§ 175Allgemeines§ 176Baugebot§ 176aStädtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung§ 177Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot§ 178Pflanzgebot§ 179Rückbau- und EntsiegelungsgebotSiebter TeilSozialplan und Härteausgleich§ 180Sozialplan§ 181HärteausgleichAchter TeilMiet- und Pachtverhältnisse§ 182Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 183Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke§ 184Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse§ 185Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 186Verlängerung von Miet- oder PachtverhältnissenNeunter TeilStädtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§ 187Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§ 188Bauleitplanung und Flurbereinigung§ 189Ersatzlandbeschaffung§ 190Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme§ 191Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen GrundstückenDrittes KapitelSonstige VorschriftenErster TeilWertermittlung§ 192Gutachterausschuss§ 193Aufgaben des Gutachterausschusses§ 194Verkehrswert§ 195Kaufpreissammlung§ 196Bodenrichtwerte§ 197Befugnisse des Gutachterausschusses§ 198Oberer Gutachterausschuss§ 199ErmächtigungenZweiter TeilAllgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; PlanerhaltungErster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 200Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster§ 200aErsatzmaßnahmen§ 201Begriff der Landwirtschaft§ 201aVerordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt§ 202Schutz des MutterbodensZweiter AbschnittZuständigkeiten§ 203Abweichende Zuständigkeitsregelung§ 204Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung§ 205Planungsverbände§ 206Örtliche und sachliche ZuständigkeitDritter AbschnittVerwaltungsverfahren§ 207Von Amts wegen bestellter Vertreter§ 208Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts§ 209Vorarbeiten auf Grundstücken§ 210Wiedereinsetzung§ 211Belehrung über Rechtsbehelfe§ 212Vorverfahren§ 212aEntfall der aufschiebenden Wirkung§ 213OrdnungswidrigkeitenVierter AbschnittPlanerhaltung§ 214Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren§ 215Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften§ 215aBeendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung§ 216Aufgaben im Genehmigungsverfahren§ 216aUnwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LärmDritter TeilVerfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen§ 217Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 218Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 219Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 220Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen§ 221Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 222Beteiligte§ 223Anfechtung von Ermessensentscheidungen§ 224Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 225Vorzeitige Ausführungsanordnung§ 226Urteil§ 227Säumnis eines Beteiligten§ 228Kosten des Verfahrens§ 229Berufung, Beschwerde§ 230Revision§ 231Einigung§ 232Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für BaulandsachenViertes KapitelÜberleitungs- und SchlussvorschriftenErster TeilÜberleitungsvorschriften§ 233Allgemeine Überleitungsvorschriften§ 234Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht§ 235Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen§ 236Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen§ 237(weggefallen)§ 238Überleitungsvorschrift für Entschädigungen§ 239Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung§ 240(weggefallen)§ 241(weggefallen)§ 242Überleitungsvorschriften für die Erschließung§ 243Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz§ 244Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau§ 245Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen§ 245aÜberleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts§ 245bÜberleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich§ 245cÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt§ 245dÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland§ 245eÜberleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land§ 245fÜberleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; EvaluierungZweiter TeilSchlussvorschriften§ 246Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte§ 246aÜberschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete§ 246bSonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie§ 246cAbweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung§ 246dSonderregelungen für Biogasanlagen§ 246eBefristete Sonderregelung für den Wohnungsbau§ 247Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland§ 248Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie§ 249Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land§ 249aSonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien§ 249bVerordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus§ 249cBeschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land§ 250Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten WohnungsmärktenAnlage 1(zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)Anlage 2(zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Anlage 3(zu § 249c Absatz 3 Satz 3)
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil Bauleitplanung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral zu gestalten sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
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