Änderungshistorie
Sechsundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.
Sechsundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
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