Organisationserlaß des Bundeskanzlers
I.
Es wird ein Bundesministerium für Gesundheit errichtet.
II.
Es wird ein Bundesministerium für Familie und Senioren errichtet.
III.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit führt künftig die Bezeichnung Bundesministerium für Frauen und Jugend.
IV.
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
- auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;
- auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.
V.
Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.
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