Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1982-07-06
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -

den Präsidenten

der Oberpostdirektionen, des Fernmeldetechnischen Zentralamtes, des Posttechnischen Zentralamtes, des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei,

den Leitern

der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens, des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen und des Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie

den Rektoren

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen

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