Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges
Zweiten Weltkrieges
(XXXX)
Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet
im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Der Bundespräsident
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