Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Amtsbezeichnungen
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (Bundesgesetzblatt I S. 1801) setze ich die Amtsbezeichnung
Kurator der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
fest.
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