Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1969-07-23
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest

1.

Präsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben

2.

Vizepräsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben.

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