Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1970-08-05
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest: Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (Geschäftsführender Direktor).

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