Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1970-10-01
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.

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