Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Amtsbezeichnungen
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.
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