Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Amtsbezeichnung
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Vizepräsident der Bundesanstalt für Flugsicherung.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.