Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1986-03-24
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen

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