Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1987-06-13
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.

Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern

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