Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Amtsbezeichnung
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.
Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern
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