Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1987-08-12
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:

Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.

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