Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr
Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr
(XXXX)
Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.
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