Bundesrechtsanwaltsordnung
Inhaltsübersicht
Erster TeilDer Rechtsanwalt§ 1Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege§ 2Beruf des Rechtsanwalts§ 3Recht zur Beratung und VertretungZweiter TeilZulassung und allgemeine VorschriftenErster AbschnittZulassung zur Rechtsanwaltschaft§ 4Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts§ 5(weggefallen)§ 6Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft§ 7Versagung der Zulassung§§ 8 und 9 (weggefallen)§ 10Aussetzung des Zulassungsverfahrens§ 11(weggefallen)§ 12Zulassung§ 12aVereidigung§ 13Erlöschen der Zulassung§ 14Rücknahme und Widerruf der Zulassung§ 15Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung§ 16(weggefallen)§ 17Erlöschen der Befugnis zur Führung der BerufsbezeichnungZweiter AbschnittKanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis§§ 18 bis 26 (weggefallen)§ 27Kanzlei§ 28(weggefallen)§ 29Befreiung von der Kanzleipflicht§ 29aKanzleien in anderen Staaten§ 30Zustellungsbevollmächtigter§ 31Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer§ 31aBesonderes elektronisches Anwaltspostfach§ 31bBesonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften§ 31cEuropäisches Rechtsanwaltsverzeichnis§ 31dVerordnungsermächtigungDritter AbschnittVerwaltungsverfahren§ 32Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze§ 33Sachliche und örtliche Zuständigkeit§ 34Zustellung§ 35Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren§ 36Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten§ 37Ersetzung der Schriftform§§ 38 bis 42 (weggefallen)Dritter TeilRechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der RechtsanwälteErster AbschnittAllgemeines§ 43Allgemeine Berufspflicht§ 43aGrundpflichten§ 43bWerbung§ 43cFachanwaltschaft§ 43dDarlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen§ 43eInanspruchnahme von Dienstleistungen§ 43fKenntnisse im Berufsrecht§ 44Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags§ 45Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung§ 46Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte§ 46aZulassung als Syndikusrechtsanwalt§ 46bErlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt§ 46cBesondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte§ 47Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst§ 48Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung§ 49Pflichtverteidigung und Beistandsleistung§ 49aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe§ 49bVergütung§ 49cEinreichung von Schutzschriften§ 50Handakten§ 51Berufshaftpflichtversicherung§ 52Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 53Bestellung einer Vertretung§ 54Befugnisse der Vertretung§ 55Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei§ 56Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer§ 57Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten§ 58Mitgliederakten§ 59Ausbildung von Referendaren§ 59aSatzungskompetenzZweiter AbschnittBerufliche Zusammenarbeit§ 59bBerufsausübungsgesellschaften§ 59cBerufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe§ 59dBerufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit§ 59eBerufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft§ 59fZulassung§ 59gZulassungsverfahren; Anzeigepflicht§ 59hErlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler§ 59iGesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften§ 59jGeschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane§ 59kRechtsdienstleistungsbefugnis§ 59lVertretung vor Gerichten und Behörden§ 59mKanzlei der Berufsausübungsgesellschaft§ 59nBerufshaftpflichtversicherung§ 59oMindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung§ 59pRechtsanwaltsgesellschaft§ 59qBürogemeinschaftVierter TeilDie RechtsanwaltskammernErster AbschnittAllgemeines§ 60Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer§ 61(weggefallen)§ 62Stellung der RechtsanwaltskammerZweiter AbschnittOrgane der RechtsanwaltskammerErster UnterabschnittVorstand§ 63Zusammensetzung des Vorstandes§ 64Wahlen zum Vorstand§ 65Voraussetzungen der Wählbarkeit§ 66Verlust der Wählbarkeit§ 67Recht zur Ablehnung der Wahl§ 68Wahlperiode§ 69Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes§ 70Sitzungen des Vorstandes§ 71Beschlussfähigkeit des Vorstandes§ 72Beschlüsse des Vorstandes§ 73Aufgaben des Vorstandes§ 73aEinheitliche Stelle§ 73bVerwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten§ 74Rügerecht des Vorstandes§ 74aAntrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 75Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes§ 76Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 77Abteilungen des VorstandesZweiter UnterabschnittPräsidium§ 78Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums§ 79Aufgaben des Präsidiums§ 80Aufgaben des Präsidenten§ 81Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse§ 82Aufgaben des Schriftführers§ 83Aufgaben des Schatzmeisters§ 84Einziehung rückständiger BeiträgeDritter UnterabschnittKammerversammlung§ 85Einberufung der Kammerversammlung§ 86Einladung und Einberufungsfrist§ 86aDurchführung der Kammerversammlung§ 87Ankündigung der Tagesordnung§ 88Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung§ 89Aufgaben der Kammerversammlung§§ 90 und 91 (weggefallen)Fünfter TeilGerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen AnwaltssachenErster AbschnittDas Anwaltsgericht§ 92Bildung des Anwaltsgerichts§ 93Besetzung des Anwaltsgerichts§ 94Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 95Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 96Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts§ 97Geschäftsverteilung§ 98Geschäftsstelle und Geschäftsordnung§ 99Amts- und RechtshilfeZweiter AbschnittDer Anwaltsgerichtshof§ 100Bildung des Anwaltsgerichtshofes§ 101Besetzung des Anwaltsgerichtshofes§ 102Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 103Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 104Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes§ 105Geschäftsverteilung und GeschäftsordnungDritter AbschnittDer Bundesgerichtshof in Anwaltssachen§ 106Besetzung des Senats für Anwaltssachen§ 107Rechtsanwälte als Beisitzer§ 108Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 109Beendigung des Amtes als Beisitzer§ 110Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 111Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 112Entschädigung der anwaltlichen BeisitzerVierter AbschnittGerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen§ 112aRechtsweg und sachliche Zuständigkeit§ 112bÖrtliche Zuständigkeit§ 112cAnwendung der Verwaltungsgerichtsordnung§ 112dKlagegegner und Vertretung§ 112eBerufung§ 112fKlagen gegen Wahlen und Beschlüsse§ 112gRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 112hVerwendung gefälschter BerufsqualifikationsnachweiseSechster TeilAnwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen§ 113Ahndung einer Pflichtverletzung§ 113aLeitungspersonen§ 113bRechtsnachfolger§ 114Anwaltsgerichtliche Maßnahmen§ 114aWirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen§ 115Verjährung von Pflichtverletzungen§ 115aRüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme§ 115bAnderweitige AhndungSiebenter TeilAnwaltsgerichtliches VerfahrenErster AbschnittAllgemeinesErster UnterabschnittAllgemeine Verfahrensregeln§ 116Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts§ 117aVerteidigung§ 117bAkteneinsicht§ 118Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 118aVerhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen§ 118bAussetzung des anwaltsgerichtlichen VerfahrensZweiter UnterabschnittAnwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften§ 118cAnwaltsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften§ 118dVertretung von Berufsausübungsgesellschaften§ 118eBesonderer Vertreter§ 118fVerfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern§ 118gVernehmung des gesetzlichen VertretersZweiter AbschnittVerfahren im ersten RechtszugErster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§ 119Zuständigkeit§ 120Mitwirkung der StaatsanwaltschaftZweiter UnterabschnittEinleitung des Verfahrens§ 121Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 122Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens§ 123Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§§ 124 bis 129 (weggefallen)§ 130Inhalt der Anschuldigungsschrift§ 131Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht§ 132Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses§ 133Zustellung des EröffnungsbeschlussesDritter UnterabschnittHauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht§ 134Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer§ 135(weggefallen)§ 136(weggefallen)§ 137Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter§ 138Verlesen von Protokollen§ 139Entscheidung des Anwaltsgerichts§ 140Protokollführer§ 141Ausfertigung der EntscheidungenDritter AbschnittRechtsmittelErster UnterabschnittRechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts§ 142Beschwerde§ 143Berufung§ 144Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem AnwaltsgerichtshofZweiter UnterabschnittRechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes§ 145Revision§ 146Einlegung der Revision und Verfahren§ 147Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem BundesgerichtshofVierter AbschnittSicherung von Beweisen§ 148Anordnung der Beweissicherung§ 149VerfahrenFünfter AbschnittBerufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme§ 150Voraussetzung für das Verbot§ 150aVerfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft§ 151Mündliche Verhandlung§ 152Abstimmung über das Verbot§ 153Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 154Zustellung des Beschlusses§ 155Wirkungen des Verbots§ 156Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 157Beschwerde§ 158Außerkrafttreten des Verbots§ 159Aufhebung des Verbots§ 159aDreimonatsfrist§ 159bPrüfung der Fortdauer des Verbots§ 160Mitteilung des Verbots§ 161Bestellung einer Vertretung§ 161aGegenständlich beschränktes VertretungsverbotAchter TeilDie Rechtsanwaltschaft bei dem BundesgerichtshofErster AbschnittAllgemeines§ 162Entsprechende Anwendung von Vorschriften§ 163Sachliche ZuständigkeitZweiter AbschnittZulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof§ 164Besondere Voraussetzung für die Zulassung§ 165Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof§ 166Vorschlagslisten für die Wahl§ 167Prüfung des Wahlausschusses§ 167aAkteneinsicht§ 168Entscheidung des Wahlausschusses§ 169Mitteilung des Wahlergebnisses§ 170Entscheidung über den Antrag auf Zulassung§ 171(weggefallen)Dritter AbschnittBesondere Rechte und Pflichten Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim BundesgerichtshofErster UnterabschnittBesondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof§ 172Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten§ 172aKanzlei§ 173Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der KanzleiZweiter UnterabschnittBerufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof§ 173aBerufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim BundesgerichtshofVierter AbschnittDie Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof§ 174Zusammensetzung und VorstandNeunter TeilDie BundesrechtsanwaltskammerErster AbschnittAllgemeines§ 175Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer§ 176Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer§ 177Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer§ 178Beiträge zur BundesrechtsanwaltskammerZweiter AbschnittOrgane der BundesrechtsanwaltskammerErster UnterabschnittPräsidium§ 179Zusammensetzung des Präsidiums§ 180Wahlen zum Präsidium§ 181Recht zur Ablehnung der Wahl§ 182Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden§ 183Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums§ 184Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 185Aufgaben des Präsidenten§ 186Aufgaben des SchatzmeistersZweiter UnterabschnittHauptversammlung§ 187Versammlung der Mitglieder§ 188Vertretung der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung§ 189Einberufung der Hauptversammlung§ 190Beschlüsse der Hauptversammlung§ 191(weggefallen)Dritter UnterabschnittSatzungsversammlung§ 191aEinrichtung und Aufgabe§ 191bWahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung§ 191cEinberufung und Stimmrecht§ 191dLeitung der Versammlung und Beschlussfassung§ 191ePrüfung von Beschlüssen durch die AufsichtsbehördeDritter AbschnittSchlichtung§ 191fSchlichtungsstelle der RechtsanwaltschaftZehnter TeilKosten in AnwaltssachenErster AbschnittKosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern§ 192Erhebung von Gebühren und AuslagenZweiter AbschnittKosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen§ 193Gerichtskosten§ 194StreitwertDritter AbschnittKosten im anwalts- gerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 195Gerichtskosten§ 196Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 197Kostenpflicht des Verurteilten§ 197aKostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 198Haftung der Rechtsanwaltskammer§ 199Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht§§ 200 bis 203 (weggefallen)Elfter TeilVollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung§ 204Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen§ 205Beitreibung der Kosten§ 205aTilgungZwölfter TeilAusländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften§ 206Ausländische Rechtsanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung§ 207Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf§ 207aAusländische BerufsausübungsgesellschaftenDreizehnter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften§ 208Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft§ 209Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz§ 209aZulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften§ 210Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern§ 211Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt§ 212Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten KammermitgliedschaftAnlage 1 (zu § 59a Absatz 4 Satz 1)Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer BerufsreglementierungenAnlage 2 (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1)Gebührenverzeichnis
Erster Teil Der Rechtsanwalt
§ 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
§ 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer
die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat,
die Eingliederungsvoraussetzungen nach Teil 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder
über eine Bescheinigung nach § 16a Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland verfügt.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
§ 7 Versagung der Zulassung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen,
wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;
wenn die antragstellende Person infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
wenn die antragstellende Person durch rechtskräftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen ist;
wenn gegen die antragstellende Person im Verfahren über die Richteranklage auf Entlassung oder im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskräftig erkannt worden ist;
wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben;
wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft;
wenn die antragstellende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben;
wenn die antragstellende Person eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann;
wenn die antragstellende Person sich im Vermögensverfall befindet; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der antragstellenden Person eröffnet oder die antragstellende Person in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist;
wenn die antragstellende Person Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, es sei denn, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen.
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