Anordnung des Präsidenten des Bundesrates über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Amtsbezeichnung
(XXXX)
Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Bundesrates.
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