Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages
(XXXX)
Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland löse ich hiermit auf Vorschlag des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag auf.
Schlussformel
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.