Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
einer Amtsbezeichnung
(XXXX)
Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Deutschen Bundestages.
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