Anordnung über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
(XXXX)
Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an:
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025statt.
Schlussformel
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Die Bundesministerin des Innern und für Heimat
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