Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Deutsche Einheit" in das Schuldbuch des Fonds "Deutsche Einheit"

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1990-06-30
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

des Fonds "Deutsche Einheit" in das Schuldbuch des Fonds "Deutsche Einheit"

(XXXX)

Auf Grund des Artikels 31 § 5 Abs. 7 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juni 1990 (BGBl. II S. 518) in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 650-1, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich, daß die verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Deutsche Einheit" den Schuldverschreibungen nach § 21 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung und den Vorschriften des Reichsschuldbuchgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 651-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gleichzusetzen sind. Die Schatzanweisungen können somit in das Schuldbuch eingetragen werden.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.