Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1990-07-20
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

§ 1

Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die

§ 2

Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.

§ 3

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schlußformel

Der Minister für Jugend und Sport

Anlage Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"

(Text siehe: DJStiftSa)

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