Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2003-04-25
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung

Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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