Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn
Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn
Eingangsformel
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:
§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.