Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2023-09-06
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Änderungshistorie JSON API

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Nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2483) geändert worden ist, wird bekannt gemacht, dass die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für die Gewährung der Steuerbefreiungen nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Energiesteuergesetzes mit Ablauf des 30. September 2023 ausläuft.

Schlussformel

Bundesministerium der Finanzen

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