Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 1 192 053 000 Euro festgestellt.
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 4 560 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026, frühestens jedoch am 31. Dezember 2025, außer Kraft.
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Anlage (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 53, S. 4 - 18)
Kapitel 1 (Ausgaben):InvestitionsfinanzierungKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige AusgabenKapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1Titel und FunktionZweckbestimmungBetrag für 2025 1 000 €Betrag für 2024 1 000 €Ist-Ergebnis
2023 1 000 €12345Ausgaben892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft
61 600
64 500
60 200Verpflichtungsermächtigung252 300 T€davon fällig:Jahr 2026 bis zu 54 300 T€Jahr 2027 bis zu 45 100 T€Jahr 2028 bis zu 39 200 T€in künftigen Haushaltsjahren113 700 T€Haushaltsvermerk: 1.Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.2.Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.3.Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.4.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024219 600219 300136 100Zahlungsverpflichtungen2 121 200 T€davon fällig:Jahr 2026 bis zu 203 000 T€Jahr 2027 bis zu 188 700 T€Jahr 2028 bis zu 164 100 T€in künftigen Haushaltsjahren1 565 400 T€Haushaltsvermerk: 1.Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.2.Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.3.Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital
42 500
30 300
19 100Verpflichtungsermächtigungen192 100 T€davon fällig:Jahr 2026 bis zu 46 000 T€Jahr 2027 bis zu 47 700 T€Jahr 2028 bis zu 49 400 T€Jahr 2029 bis zu 49 000 T€Haushaltsvermerk: 1.Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.2.Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.3.Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen
860 000
770 000
290 885Verpflichtungsermächtigung4 525 900 T€davon fällig:in künftigen Haushaltsjahren4 525 900 T€Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.681 02-029Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
3 733
3 633
2 937Verpflichtungsermächtigung160 T€davon fällig:Jahr 2026 bis zu 80 T€Jahr 2027 bis zu 80 T€Haushaltsvermerk: 1.Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.2.Die Ausgaben sind übertragbar.681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung 3 600 3 600 2 714Verpflichtungsermächtigung5 100 T€davon fällig:Jahr 2026 bis zu 1 500 T€Jahr 2027 bis zu 1 300 T€Jahr 2028 bis zu 1 300 T€Jahr 2029 bis zu 1 000 T€Haushaltsvermerk: 1.Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.2.Die Ausgaben sind übertragbar.870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen–––Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.Gesamtsumme Investitionsfinanzierung1 191 0331 091 333511 937AbschlussZuweisungen und Zuschüsse7 3337 2335 652Ausgaben für Investitionen1 183 7001 084 100506 285Gesamtsumme Investitionsfinanzierung1 191 0331 091 333511 937
Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6Zu Tit. 892 01Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 765 Mio. Euro gefördert werden:a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung 7 605 Mio. Eurob) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften60 Mio. Euroc) Innovationen und Digitalisierung2 100 Mio. Eurod) Exportfinanzierung1 000 Mio. EuroDer für 2025 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 765 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,5 Mio. Euro.Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2025 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden: a)Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.b)Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.c)Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.d)Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.Zu Tit. 683 01Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2024.Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 121,2 Mio. Euro, davon fällig:Jahr 2026 bis 203 Mio. EuroJahr 2027 bis zu188,7 Mio. EuroJahr 2028 bis zu164,1 Mio. Euroin künftigen Haushaltsjahren1 565,4 Mio. Euro.Zu Tit. 682 01Der Titelansatz umfasst Mittel für –die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.–Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie–die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie–die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.Zu Tit. 682 02Der Ansatz umfasst insbesondere: –die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;–die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech & Climate Fonds, des HTGF Opportunity, des Fonds coparion und des bei KfW Capital aufzulegenden Ko-Investment Vehikels für Direktbeteiligungen;–die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Start-ups und Mittelständler;–Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2025 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2026 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 oder in Folgejahren tätigen.Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 526 Mio. Euro.Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.Zu Tit. 681 02Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,103 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar –1,71 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,–bis zu 0,998 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,–bis zu 0,395 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.Bis zu 0,63 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.Zu Tit. 681 03Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2026 bis 2029, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.Zu Tit. 870 01Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2023 rund 2 900 Mio. Euro.
Kapitel 2Titel und FunktionZweckbestimmungBetrag für 2025 1 000 €Betrag für 2024 1 000 €Ist-Ergebnis
2023 1 000 €12345Sonstige Ausgaben427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
220
200
176531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens 800 650 110Haushaltsvermerk: 1.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.2.Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.575 01-680Zinsaufwendungen–––Haushaltsvermerk: 1.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.2.Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz – – –697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen–––Summe Sonstige Ausgaben1 020900286Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel671 01-680Bearbeitungsgebühren50–AbschlussSonstige Ausgaben1 020900286Zinskosten–––Gesamtsumme Sonstige Ausgaben1 020900286
Sonstige Ausgaben
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