Eisenbahn-Signalordnung 1959

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1959-10-07
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT A: ALLGEMEINES a)Geltungsbereich und Zuständigkeiten b)Begriffsbestimmungen ABSCHNITT B: DIE SIGNALE I.Hauptsignale (Hp) HaltSignal Hp 0FahrtSignal Hp 1LangsamfahrtSignal Hp 2(weggefallen)Signal Hp 00 II.Vorsignale (Vr) Zughalt erwartenSignal Vr 0Fahrt erwartenSignal Vr 1Langsamfahrt erwartenSignal Vr 2 III.Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv) Zughalt! Weiterfahrt auf SichtSignal Sv 0Fahrt! Fahrt erwartenSignal Sv 1Fahrt! Halt erwartenSignal Sv 2Fahrt! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 3Langsamfahrt! Fahrt erwartenSignal Sv 4Langsamfahrt! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 5Langsamfahrt! Halt erwartenSignal Sv 6 IV.Zusatzsignale (Zs) ErsatzsignalSignal Zs 1RichtungsanzeigerSignal Zs 2RichtungsvoranzeigerSignal Zs 2vGeschwindigkeitsanzeigerSignal Zs 3GeschwindigkeitsvoranzeigerSignal Zs 3vBeschleunigungsanzeigerSignal Zs 4VerzögerungsanzeigerSignal Zs 5GleiswechselanzeigerSignal Zs 6VorsichtsignalSignal Zs 7Falschfahrt-AuftragssignalSignal Zs 8 V.Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts) Nachschieben einstellenSignal Ts 1Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 2Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 3 VI.Langsamfahrsignale (Lf) LangsamfahrscheibeSignal Lf 1AnfangscheibeSignal Lf 2EndscheibeSignal Lf 3GeschwindigkeitstafelSignal Lf 4AnfangtafelSignal Lf 5Geschwindigkeits-AnkündesignalSignal Lf 6GeschwindigkeitssignalSignal Lf 7 VII.Schutzsignale (Sh) Halt! FahrverbotSignal Sh 0Fahrverbot aufgehobenSignal Sh 1SchutzhaltSignal Sh 2KreissignalSignal Sh 3(weggefallen)Signal Sh 4Horn- und PfeifsignalSignal Sh 5 VIII.Signale für den Rangierdienst (Ra) A.Rangiersignale WegfahrenSignal Ra 1HerkommenSignal Ra 2AufdrückenSignal Ra 3AbstoßenSignal Ra 4RangierhaltSignal Ra 5 B.Abdrücksignale Halt! Abdrücken verbotenSignal Ra 6Langsam AbdrückenSignal Ra 7Mäßig schnell abdrückenSignal Ra 8ZurückziehenSignal Ra 9 C.Sonstige Signale für den Rangierdienst RangierhalttafelSignal Ra 10WartezeichenSignal Ra 11GrenzzeichenSignal Ra 12IsolierzeichenSignal Ra 13 IX.Weichensignale (Wn) Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen Gerader ZweigSignal Wn 1Gebogener ZweigSignal Wn 2Signale für doppelte Kreuzungsweichen Gerade von links nach rechtsSignal Wn 3Gerade von rechts nach linksSignal Wn 4Bogen von links nach linksSignal Wn 5Bogen von rechts nach rechtsSignal Wn 6 X.Signale für das Zugpersonal (Zp) A.Signale des Triebfahrzeugführers AchtungssignalSignal Zp 1Handbremsen mäßig anziehenSignal Zp 2Handbremsen stark anziehenSignal Zp 3Handbremsen lösenSignal Zp 4NotsignalSignal Zp 5 B.Bremsprobesignale Bremse anlegenSignal Zp 6Bremse lösenSignal Zp 7Bremse in OrdnungSignal Zp 8 C.Abfahrsignal AbfahrenSignal Zp 9(weggefallen) Signal Zp 10 D.Rufsignale KommenSignal Zp 11GrenzzeichenfreiSignal Zp 12 E. (weggefallen) XI.Fahrleitungssignale (El) AusschaltsignalSignal El 1EinschaltsignalSignal El 2"Bügel ab"-AnkündesignalSignal El 3"Bügel ab"-SignalSignal El 4"Bügel an"-SignalSignal El 5Halt für Fahrzeuge mit gehobenen StromabnehmernSignal El 6 XII.Signale an Zügen (Zg) SpitzensignalSignal Zg 1SchlußsignalSignal Zg 2(weggefallen)Signal Zg 3(weggefallen)Signal Zg 4 XIII.Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz) RangierlokomotivsignalSignal Fz 1Gelbe FahneSignal Fz 2(weggefallen)Signal Fz 3(weggefallen)Signal Fz 4 XIV. (weggefallen) XV.Rottenwarnsignale (Ro) Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich FahrzeugeSignal Ro 1Arbeitsgleise räumenSignal Ro 2Arbeitsgleise schnellstens räumenSignal Ro 3FahnenschildSignal Ro 4 XVI.Nebensignale (Ne) TrapeztafelSignal Ne 1VorsignaltafelSignal Ne 2VorsignalbakenSignal Ne 3SchachbrettafelSignal Ne 4HaltetafelSignal Ne 5HaltepunkttafelSignal Ne 6SchneepflugtafelSignal Ne 7(weggefallen)Signal Ne 8(weggefallen)Signal Ne 9(weggefallen)Signal Ne 10(weggefallen)Signal Ne 11(weggefallen)Signal Ne 12 XVII.Signale für Bahnübergänge (Bü) Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 0Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 1RautentafelSignal Bü 2MerktafelSignal Bü 3PfeiftafelSignal Bü 4LäutetafelSignal Bü 5ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE 1.Allgemeine Bestimmungen 2.Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale I.Signale an Zügen (Zg) Vereinfachtes SchlußsignalSignal Zg 102 II.Signale für Bahnübergänge (Bü) Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 100Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 101RautentafelSignal Bü 102MerktafelSignal Bü 103 III.bis V. (weggefallen) 3.Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale GefahranstrichSignal Ne 8(weggefallen)Signal Zs V

(XXXX)

ABSCHNITT A: ALLGEMEINES

a)

Geltungsbereich und Zuständigkeiten

(1) Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.

(2) Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.

(3) Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen

1.

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Eisenbahnen des Bundes (EB),

2.

die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

(4) Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, genehmigen.

(5) Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde, erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.

b)

Begriffsbestimmungen

(6) Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(7) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.

(8) Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.

(9) Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.

ABSCHNITT B: DIE SIGNALE I. Hauptsignale (Hp)

(10) Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.

(11) Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.

(12)

(13) Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1 000 bis 1 300 m. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Hp 0 Halt ... Signal Hp 1 Fahrt ... Signal Hp 2 Langsamfahrt Fundstelle: BGBl II 1959, 1027, 1028)

II. Vorsignale (Vr)

(14) Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen.

(15) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.

(16) Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.

(17) Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.

(18) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.

(19) Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe, wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Vr 0 Zughalt erwarten ... Signal Vr 1 Fahrt erwarten ... Signal Vr 2 Langsamfahrt erwarten Fundstelle: BGBl II 1959, 1029, 1039)

III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)

(20) Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden. Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Sv 0 Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht ... Signal Sv 1 Fahrt! Fahrt erwarten ... Signal Sv 2 Fahrt! Halt erwarten ... Signal Sv 3 Fahrt! Langsamfahrt erwarten ... Signal Sv 4 Langsamfahrt! Fahrt erwarten ... Signal Sv 5 Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten ... Signal Sv 6 Langsamfahrt! Halt erwarten Fundstelle: BGBl II 1959, 1030, 1031)

IV. Zusatzsignale (Zs)

(21) Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Zs 1 - Ersatzsignal -, Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren ... Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger -, Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung ... Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger -, Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten ... Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger -, Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden ... Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger -, Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten ... Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger -, Fahrzeit kürzen ... Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger -, Langsamer Fahren ... Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger -, Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis ... Signal Zs 7 - Vorsichtsignal -, Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht! ... Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragssignal - Fahrt auf falschem Gleis Fundstelle: BGBl II 1959, 1031 - 1033; BGBl I 1972, 451)

(21a) Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.

V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)

(22) Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Ts 1 Nachschieben einstellen ... Signal Ts 2 Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten ... Signal Ts 3 Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten Fundstelle: BGBl II 1959, 1034; BGBl I 1972, 451)

VI. Langsamfahrsignale (Lf)

(23) Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe -, Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf ... Signal Lf 2 - Anfangscheibe -, Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle ... Signal Lf 3 - Endscheibe -, Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle ... Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel -, Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf ... Signal Lf 5 - Anfangtafel -, Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein ... Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal -, Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten ... Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal - Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden Fundstelle: BGBl II 1959, 1035, 1036; BGBl I 1986, 1013)

VII. Schutzsignale (Sh)

(24) Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.

(25) Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Sh 0 Halt! Fahrverbot ... Signal Sh 1 Fahrverbot aufgehoben ... Signal Sh 2 Schutzhalt ... Signal Sh 3 - Kreissignal - Sofort halten ... Signal Sh 4, ... Signal Sh 5 - Horn- und Pfeifsignal - Sofort halten Fundstelle: BGBl II 1959, 1036, 1037)

VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)

(26) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.

(27) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören

A. Rangiersignale

(28) Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Ra 1 Wegfahren ... Signal Ra 2 Herkommen ... Signal Ra 3 Aufdrücken ... Signal Ra 4 Abstoßen ... Signal RA 5 Rangierhalt Fundstelle: BGBl II 1959, 1038, 1039)

B. Abdrücksignale

(29) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.

(30) Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.

(31) Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Ra 6 Halt! Abdrücken verboten ... Signal Ra 7 Langsam abdrücken ... Signal Ra 8 Mäßig schnell abdrücken ... Signal Ra 9 Zurückziehen Fundstelle: BGBl II 1959, 1039) C. Sonstige Signale für den Rangierdienst

(Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Ra 10 - Rangierhalttafel - Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden ... Signal Ra 11 - Wartezeichen - Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten ... Signal Ra 12 - Grenzzeichen - Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf ... Signal Ra 13 - Isolierzeichen - Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung Fundstelle: BGBl II 1959, 1040, 1041)

IX. Weichensignale (Wn)

(32) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.

(33) Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.

Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen

(Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Wn 1 Gerader Zweig ... Signal Wn 2 Gebogener Zweig Fundstelle: BGBl II 1959, 1041) Signale für doppelte Kreuzungsweichen

(34) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Wn 3 Gerade von links nach rechts ... Signal Wn 4 Gerade von rechts nach links ... Signal Wn 5 Bogen von links nach links ... Signal Wn 6 Bogen von rechts nach rechts Fundstelle: BGBl II 1959, 1042)

X. Signale für das Zugpersonal (Zp)

(35) Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören

A. die Signale des Triebfahrzeugführers,

B. die Bremsprobesignale,

C. das Abfahrsignal,

D. die Rufsignale.

A. Signale des Triebfahrzeugführers

(36) Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Zp 1 - Achtungssignal - Achtung ... Signal Zp 2 Handbremsen mäßig anziehen ... Signal Zp 3 Handbremsen stark anziehen ... Signal Zp 4 Handbremsen lösen ... Signal Zp 5 - Notsignal - Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten - Bremsen und Hilfe leisten Fundstelle: BGBl II 1959, 1043)

B. Bremsprobesignale

(37) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.

(38) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben. (Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Zp 6 Bremse anlegen ... Signal Zp 7 Bremse lösen ... Signal Zp 8 Bremse in Ordnung Fundstelle: BGBl II 1959, 1044)

C. Abfahrsignal

(Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Zp 9 Abfahren ... Signal Zp 10, Fundstelle: BGBl II 1959, 1045; BGBl I 1972, 452)

D. Rufsignale

(Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal Zp 11 Kommen ... Signal Zp 12 Grenzzeichenfrei Fundstelle: BGBl II 1959, 1045)

E.

(39) u. (40)

XI. Fahrleitungssignale (El)

(41) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.

(42) Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.

(Inhalt: nicht darstellbare Signale; ... Signal El 1 - Ausschaltsignal - Ausschalten ... Signal El 2 - Einschaltsignal Einschalten erlaubt ... Signal El 3 - "Bügel ab"-Ankündesignal - Signal "Bügel ab" erwarten ... Signal El 4 - "Bügel ab"-Signal - Bügel ab ... Signal El 5 - "Bügel an"-Signal - Bügel an ... Signal El 6 Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern Fundstelle: BGBl II 1959, 1046, 1047; BGBl I 1972, 452)

XII. Signale an Zügen (Zg)

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