Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2018-01-02
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 6
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AbschnittUnter- richts- einheitenZulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG1132Gemeinsame Ausbildung in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE1.1124Fachliches Professionswissen1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.112Kompetenz CE+DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (v. a. Anforderungen an die Eignung in den Klassen CE/DE und wiederkehrende Eignungsuntersuchungen; Fahrtüchtigkeit insbesondere beim Fahren über längere Zeiträume hinweg)•Ablenkung, Müdigkeit und Monotonie (v. a. häufige Ablenkungen inklusive Nebentätigkeiten und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung, bei Müdigkeit und bei Monotonie)•Typische klassenspezifische psychische Belastungen und Stress (v. a. Zeitdruck, wirtschaftlicher Druck und familiärer Druck; Umgang mit Fahrgästen; Auslandsfahrten auf unbekannten Strecken mit anderen Verkehrsregeln und mit Sprachproblemen; typische klassenspezifische Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stressabbau)•Typische klassenspezifische physische Belastungen (v. a. langes Sitzen; schwere Arbeiten beim Be- und Entladen des Fahrzeugs; wenig, unregelmäßiger und schlechter Schlaf)Bildungswissen-schaftler, Fahrlehrer1.1.1.212Kompetenz CE+DE-2 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituationen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Schwerfahrzeugen inklusive großer Toter Winkel; Dunkelheit, insbesondere in Verbindung mit schlechten Witterungsverhältnissen; schlechteres Hören durch Gestaltung der Fahrerkabine im CE-Bereich bzw. Lautstärke der Fahrgäste im DE-Bereich; eingeschränkte haptische Wahrnehmung durch Fahrzeuggröße und -gewicht)Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer zur Bremswirkung, zu den einsehbaren Bereichen und zur Fahrlinie; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)•Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche gefährliche Situationsverläufe)•Typische Fehleinschätzungen von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. zu Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der Spiegelnutzung insbesondere beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel; zum Platzbedarf; zum Lenkverhalten; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zu den Witterungsverhältnissen; zu Steigungs- und Gefällestrecken; zum Fahrzeuggewicht; zum Überholen; zur eigenen Fahrkompetenz)•Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefahrenvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenabwehr in Notsituationen)•Klassenspezifische Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren)1.1.1.36Kompetenz CE+DE-3 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umweltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und KOM (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl; Vorauswahl von Fahrprogramm bzw. Fahrmodus; Fahrzeugkomponenten wie Plane, Reifeninnendruck, Spoilereinstellung; Fahrzeugherstellervorgaben zum energiesparenden Fahren)Fahrlehrer, Ingenieur1.1.238Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.114Kompetenz CE+DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot im CE-Bereich; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)Fahrlehrer, Jurist•Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Fahrerqualifizierungsnachweis; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)•Klassenspezifische Besonderheiten im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung)1.1.2.224Kompetenz CE+DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Fahrtenschreiber; Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)•Fahrtenschreiber (v. a. Handhabung; Folgen von Manipulation von Aufzeichnungen)•DGUV Vorschriften (v. a. DGUV Vorschrift 70)•Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister; Unternehmer und Verkehrsleiter (v. a. BKrFQG; BKrFQV; BKV; PB-ZugV; GB-ZugV)Fahrlehrer, Jurist1.1.356Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.140Kompetenz CE+DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise)•Fahrwerk (v. a. Aufbau und Funktionsweise von Bremssystemen, Räder, Reifen, Radaufhängung, Lenkung, Federung und Dämpfung)•Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)Ingenieur•Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktionsweise von Maßnahmen zum Insassenschutz)•Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit in Verbindung mit Sicherheits- und Abfahrtkontrollen (v. a. Rechtsvorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit unter Beachtung der Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; praktische Übungen für das Anlegen der Schneeketten; Handfertigkeiten gemäß PrKFZFPrüfRL im DE-Bereich)•Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben)•Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Prüfbücher und andere Formen der Nachweispflicht1.1.3.28Kompetenz CE+DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Kräfte und Momente am Fahrzeug•Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschiebung•Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher Ladung•Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)•Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers)Fahrlehrer, Ingenieur1.1.3.38Kompetenz CE+DE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM beschreiben.Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, JuristUnverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfällen von Fahrerassistenzsystemen bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. Abbiegeassistent; Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, auch in Verbindung mit Navigationssystemen und aktivem Eingriff; Anhänger-Stabilisierungssystem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Lichtassistent; Müdigkeitswarner; Notbremsassistent; Systeme für das Rückwärtsfahren; Spurhalteassistent und Spurverlassenswarner; Spurwechselassistent; Wankstabilisierung)•Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrssicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Risikohomöostase; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von Systemaufgaben•Assistiertes Fahren (Stufe 1): Abschalten der Fahrerassistenzsysteme (v. a. mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemabschaltung)•Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung•Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Klassenspezifische Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)1.28Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.18Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.1.18Kompetenz CE+DE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Bedeutung von Verkehrssicherheit in verschiedenen Kulturen (v. a. Regelkonformität; Umgang mit Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur; Umgang mit schwächeren Verkehrsteilnehmern)•Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM (v. a. typische Lernvoraussetzungen wie mangelnde Sprachkompetenz; Umgang mit typischen Lernvoraussetzungen)Bildungswissenschaftler

IV. Fahrlehrerlaubnisklasse CE – klassenspezifische Ausbildung

AbschnittUnter- richts- einheitenZulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG1160Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE1.180Fachliches Professionswissen1.1.130Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.124Kompetenz CE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen C1/C (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen)•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse C1E (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links; Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen)•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse CE (v. a. Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger))•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse T (v. a. Rückwärtsfahren geradeaus)•Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)Fahrlehrer1.1.1.26Kompetenz CE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Typische Unfallszenarien von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft•Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)•Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver und beim Führen unbekannter Fahrzeugkombinationen; häufiges nicht regelkonformes Verhalten in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Abstand)Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.1.226Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.114Kompetenz CE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)•Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Frachtversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)•Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse CE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)Fahrlehrer, Jurist1.1.2.212Kompetenz CE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Grundlegende Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung gemäß GGVSEB (v. a. 1 000-Punkte-Regel)•Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (v. a. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV; CEMT)Fahrlehrer, Jurist1.1.324Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.124Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE/T; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise verschiedener Bremsanlagen für Anhänger)•Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen; Ladungssicherungshilfsmittel; Aufbaufestigkeit und Lastverteilungsplan; Berechnungen zur angemessenen und ausreichenden Ladungssicherung für verschiedene Arten der Ladungssicherung; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Ladung)•Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)Ingenieur1.258Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.146Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.16Kompetenz CE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)•Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)•Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.216Kompetenz CE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)•Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guten TheorieunterrichtsBildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.324Kompetenz CE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge•Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen C/CE/T)•Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)•Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung)•An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice•An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)•Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)•Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei FahrfehlernBildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.14Kompetenz CE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Fahrmotive von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (v. a. Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)Bildungswissenschaftler1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.18Kompetenz CE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)•Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPBildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.322Fahrerisches Professionswissen1.3.114Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz CE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren•Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren•Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren•Kommunikation beim Geradeausfahren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren•Kommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer1.3.1.2Kompetenz CE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven•Kommunikation beim Befahren von Kurven•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven•Kommentierendes Fahren beim Befahren von KurvenFahrlehrer1.3.1.3Kompetenz CE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren•Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren•Kommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer1.3.1.4Kompetenz CE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer1.3.1.5Kompetenz CE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr•Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr•Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr•Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr•Kommentierendes Fahren beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer1.3.1.6Kompetenz CE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrlehrer1.3.1.7Kompetenz CE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer•Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel1.3.1.8Kompetenz CE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen•Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen•Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen•Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen•Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und ÜberholenFahrlehrer1.3.28Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz CE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrlehrer1.3.2.2Kompetenz CE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrlehrer1.3.2.3Kompetenz CE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken•Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparken•Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken•Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparken•Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrlehrer1.3.2.4Kompetenz CE-4 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen1.3.2.5Kompetenz CE-5 – Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links•Fahrzeugpositionierung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links•Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links•Kommunikation beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links•Kommentierendes Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach linksFahrlehrer1.3.2.6Kompetenz CE-6 – Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommunikation beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen1.3.2.7Kompetenz CE-7 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrlehrer1.3.2.8Kompetenz CE-8 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder EntladenFahrlehrer

V. Fahrlehrerlaubnisklasse DE – klassenspezifische Ausbildung

AbschnittUnter- richts- einheitenZulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG1160Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE1.182Fachliches Professionswissen1.1.128Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“1.1.1.124Kompetenz DE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren)•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1/D (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Halten zum Ein- oder Aussteigen)•Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1E/DE (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)•Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Warnzeichen an Haltestellen, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)Fahrlehrer1.1.1.24Kompetenz DE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Typische Unfallszenarien von KOM-Fahrern•Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von KOM-Fahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber KOM; Belastung durch unangemessenes Verhalten von Fahrgästen; Fahrtdauer bzw. Fahrplanpünktlichkeit bei wechselnden Verkehrsverhältnissen; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung; zusätzliche Serviceleistungen im Fahrdienst)Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer•Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver; Fahren auf unbekannten Strecken mit ungewohnter Streckenführung, Kurvenradien und Platzbedarf; Reagieren auf unerwartetes Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, auch im Ausland; Fehlvorstellungen zum Lenkverhalten durch die Sitzposition des Fahrers; Fehlvorstellungen zu Fahrzeugüberhängen durch die Position der Achsen; Fehlvorstellungen zum Platzbedarf beim Ausschwenken des Kraftfahrzeugs im Heckbereich, auch bei Gelenkbussen; Fehlvorstellungen zum Fahren mit ständig wechselnden Fahrzeugen)1.1.226Kompetenzbereich „Recht“1.1.2.112Kompetenz DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)•Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Insassenversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)•Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse DE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)Fahrlehrer, Jurist1.1.2.214Kompetenz DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Über die gemeinsame Ausbildung CE+DE hinausgehende klassenspezifische Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; 12 Tage-Regelung, Zweifahrerbesatzung und Nachtverkehre)•Vorschriften zum nationalen KOM-Verkehr (v. a. allgemeine Beförderungsbedingungen; allgemeine Reisebedingungen; Anforderungskatalog Schulbus; DFBus; BefBedV; BOKraft; PBefG, FrStllgV)•Vorschriften zum internationalen KOM-Verkehr (v. a. ASOR; EWG-VO Nr. 684/92; internationale Papiere, Schengener Abkommen; Transit Linienverkehre; Interbus-Übereinkommen)Fahrlehrer, Jurist1.1.328Kompetenzbereich „Technik“1.1.3.128Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: •Einteilung der Kraftomnibusse nach Aufbau, Größe, Art, Verwendung•Elektrische Anlage (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise und Stromverbrauch)•Gelenkbusse (v. a. Bremsanlage; Drehgelenk-Knickschutz)•Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE inklusive praktischer Übungen)•Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Personen und Gepäck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck)•Technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen•Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO)Ingenieur1.256Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen1.2.144Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“1.2.1.14Kompetenz DE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)•Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewertung)•Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.1.216Kompetenz DE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)•Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D unter Beachtung der Qualitätskriterien guten TheorieunterrichtsBildungswissenschaftler, Fahrlehrer

1.2.1.324Kompetenz DE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im KOM-Bereich•Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen D/DE)•Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demonstrieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrssituationen)•An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice•An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)•Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von KOM sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)•Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen D/DE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei FahrfehlernBildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.2.24Kompetenzbereich „Erziehen“1.2.2.14Kompetenz DE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.BildungswissenschaftlerUnverzichtbare curriculare Inhalte: •Fahrmotive von Führern von KOM (v. a. Reiselust; Freude am Umgang mit anderen Personen; Unabhängigkeitswunsch; Suche nach Herausforderungen; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck)•Einstellungen (v. a. Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; besondere Verantwortung im Umgang mit einer großen Anzahl an Fahrgästen, insbesondere gegenüber Kindern, älteren Personen und Hilfsbedürftigen)1.2.38Kompetenzbereich „Beurteilen“1.2.3.18Kompetenz DE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich desweiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leistungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen)•Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEPBildungswissenschaftler, Fahrlehrer1.322Fahrerisches Professionswissen1.3.116Kompetenzbereich „Fahraufgaben“1.3.1.1Kompetenz DE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren•Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren•Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren•Kommunikation beim Geradeausfahren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Geradeausfahren•Kommentierendes Fahren beim GeradeausfahrenFahrlehrer1.3.1.2Kompetenz DE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von KurvenFahrlehrer•Kommunikation beim Befahren von Kurven•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kurven•Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven1.3.1.3Kompetenz DE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisverkehren•Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreisverkehren•Kommentierendes Fahren beim Befahren von KreisverkehrenFahrlehrer1.3.1.4Kompetenz DE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren•Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim EinfahrenFahrlehrer1.3.1.5Kompetenz DE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr•Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit SchienenverkehrFahrlehrer•Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienenverkehr•Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Umgang mit Schienenverkehr•Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr1.3.1.6Kompetenz DE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen•Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und FußgängerüberwegenFahrlehrer1.3.1.7Kompetenz DE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel•Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und FahrstreifenwechselFahrlehrer1.3.1.8Kompetenz DE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beimFahrlehrerVorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen•Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen•Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Überholen•Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vorbeifahren und Überholen•Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen1.3.26Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“1.3.2.1Kompetenz DE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt•Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder EinfahrtFahrlehrer1.3.2.2Kompetenz DE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine ParklückeFahrlehrer•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke1.3.2.3Kompetenz DE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken•Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg einparken•Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken•Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rückwärts quer/schräg einparken•Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg einparkenFahrlehrer1.3.2.4Kompetenz DE-4 – Halten zum Ein- oder Aussteigen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen•Fahrzeugpositionierung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen•Geschwindigkeitsanpassung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen•Kommunikation beim Halten zum Ein- oder Aussteigen•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Halten zum Ein- oder Aussteigen•Kommentierendes Fahren beim Halten zum Ein- oder AussteigenFahrlehrer1.3.2.5Kompetenz DE-5 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: •Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach linksFahrlehrer•Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links•Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1)Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 34)

I)

1.

Strukturierung der Unterrichtseinheit,

2.

Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug,

3.

fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,

4.

Binnendifferenzierung,

5.

angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler,

6.

Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,

7.

Festigung,

8.

Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien,

9.

Qualität der Lehrvorträge,

10.

Organisation von Erfahrungsberichten,

11.

Organisation von Diskussionen und

12.

Durchführung von Lernkontrollen.

II)

1.

Strukturierung der Übungsstunde,

2.

Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,

3.

Qualität des Methodeneinsatzes,

4.

Qualität verbaler Anweisungen,

5.

fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,

6.

Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und

7.

angemessenes Reagieren auf Fahrfehler.

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)

Lfd. Nr.LernthemenInhalteUnterrichtseinheiten (45 Minuten)

1Einführung

1.1Der Ausbildungs- und FahrschulbetriebKennenlernen–

–der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule

–der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation

–der Mitarbeiter der Fahrschule

–der Organisation der Fahrschule

–der Geschäftszeiten der Fahrschule

–der Ausbildungsfahrzeuge

1.2Der AusbildungsfahrlehrerKennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers

1.3Der FahrlehreranwärterAufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters

Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber

–den ihm anvertrauten Personen,

–den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),

–den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers

2Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung

2.1Theoretischer Unterricht

2.1.1Vorbesprechung–Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO10

–Materialien und Medien

–Lernziele des Unterrichts

2.1.2Hospitation–Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

2.1.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation

–Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts

2.2Praktischer Unterricht/praktische Prüfung

2.2.1Vorbesprechung–Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO

–Lernstand der Fahrschüler

–Lernziele der Fahrstunde

2.2.2Hospitation–Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen

–Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen

2.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation

–Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden

3Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.1Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.1.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs12

Beschreiben

–der Lerngruppen

–der Ziele und Inhalte

–der Methoden und Medien

3.1.2DurchführungUnterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

3.1.3Nachbesprechung–Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter

–Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse

–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.2Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.2.1Vorbesprechung–Planen der Fahrstunde16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO

–Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen

–Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte

3.2.2Durchführung–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern

–Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands

3.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter

–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen

–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.3Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife

3.3.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers8

–Kriterien und Methoden

3.3.2DurchführungAnwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers

3.3.3Nachbesprechung–Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife

–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen

4Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

4.1Theoretischer Unterricht–Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B18

–Reflektieren des Unterrichts

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.2Praktischer Unterricht–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen120

–Reflektieren der Fahrstunden

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.3Feststellung der Prüfungsreife–Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife5

–Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer

5Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung

Durchführung–Erledigen der Formalitäten6

–Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

–Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

6Individuelle Aufteilung

DurchführungNummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter120

Gesamt330

Anlage 4 (zu § 4)Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 38 - 41)

AbschnittZeitVerantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 Absatz 1 DV-FahrlG

40Qualifizierung

112Fachliches Professionswissen

1.1Kompetenzbereich „Recht“

1.1.1Kompetenz 1 – Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen den Aufbau, die Ziele und die Inhalte der Fahrlehrerausbildung und Fahrlehrerprüfung sowie den Status und die Aufgaben der an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Institutionen und Personen. Sie können diese Aspekte und die dazugehörigen Rechtsvorschriften erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Modularisierter Aufbau der Fahrlehrerausbildung; Ziele und Inhalte der Fahrlehrerausbildung; Aufbau und Anforderungen der Fahrlehrerprüfung; Status und Aufgaben der an Ausbildung und Prüfung beteiligten Institutionen (Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahrschule; Fahrlehrerprüfungsausschuss) und Personen (Fahrlehreranwärter; Fahrlehrer in Ausbildung; Lehrkräfte der Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahrlehrer; Mitglieder des Fahrlehrerprüfungsausschusses); relevante Rechtsvorschriften zur Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO)Fahrlehrer, Jurist

1.1.2Kompetenz 2 – Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften zum Betrieb bzw. zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG); arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. ArbZG; BBiG; BUrlG; EntgFG; MiLoG; MuSchG; SGB)Fahrlehrer, Jurist

1.1.3Kompetenz 3 – Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften bezüglich der Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B. FahrlAusbVO; FahrlG); arbeitsrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B. BBiG)Fahrlehrer, Jurist

1.2Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“

1.2.1Kompetenz 1 – Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen und Ausbildungsfahrlehrer bestellte Personen sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Ausbildungsfahrschulen. Sie können den Aufwand und den Nutzen der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wirtschaftsethische Verantwortung beim Betrieb bzw. bei der verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen; Nutzen der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern (z. B. Fachkräftenachwuchs, Stärkung des Berufsbildes, Wettbewerbsvorteil, Innovationskraft) unter Berücksichtigung des Aufwandes (z. B. Ausbildungsvergütung, Zeitaufwand, Fahrschülerbedarf, Investitionskosten)Fahrlehrer

1.2.2Kompetenz 2 – Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der arbeitsorganisatorischen Gestaltung der Berufsausbildung. Sie können arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Berufsausbildung und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Ausbildung von Fahrlehrern (z. B. zeitliche Gestaltung der Berufsausbildung; Auswahl geeigneter Fahrschüler; Kooperation mit der Fahrlehrerausbildungsstätte) und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Zeitmanagement)Fahrlehrer

228Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen

2.1Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“

2.1.1Kompetenz 1 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Analyse und Beurteilung von Unterrichtsplanungen; Methodische Grundlagen der Unterrichtsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren; Beobachtungs-und Beurteilungsfehler); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Unterricht; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Theorieunterricht anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe im TheorieunterrichtBildungswissenschaftler

2.1.2Kompetenz 2 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Analyse und Beurteilung von Ausbildungsplanungen; Methodische Grundlagen der Ausbildungsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Ausbildung; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Fahrpraktischer Ausbildung anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe in der Fahrpraktischen AusbildungBildungswissenschaftler

2.1.3Kompetenz 3 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Stärken und Schwächen des beruflichen Erlebens und Verhaltens ihrer auszubildenden Fahrlehrer beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der Bewährung im Lehrerberuf (z. B. allgemeine Persönlichkeitsmerkmale; allgemeine Interessen; spezielle Persönlichkeitsmerkmale); Berufswahl (berufliche Interessen; Berufswahlmotive; berufsbezogene Überzeugungen); Lehrerbelastung und -gesundheit (z. B. Belastungsfaktoren; Beanspruchungsreaktionen und Beanspruchungsfolgen; Beanspruchungsmuster; Möglichkeiten zur Belastungsregulation und Prävention); Erhalt und Förderung von Arbeitsmotivation sowie von Arbeits- und Berufszufriedenheit; Berücksichtigung diverser Informationsquellen (Selbsteinschätzungen der auszubildenden Fahrlehrer; Einschätzungen der Fahrschüler; Einschätzungen der Lehrkräfte an den Fahrlehrerausbildungsstätten)Bildungswissenschaftler

2.2Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“

2.2.1Kompetenz 1 – Rückmelden Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihren auszubildenden Fahrlehrern Rückmeldungen in Bezug auf pädagogisch-psychologisch und verkehrspädagogisch relevante Aspekte des Theorieunterrichts und der Fahrpraktischen Ausbildung sowie hinsichtlich ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens geben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Gegenstand, Funktion und Formen von Leistungsbeurteilungen; Funktion und Gestaltung von Beurteilungsgesprächen (z. B. Kommunikation und Gesprächsführung; Wirkung von Feedback)Bildungswissenschaftler

2.2.2Kompetenz 2 – Beraten Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihre auszubildenden Fahrlehrer im Hinblick auf die pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Optimierung ihres Theorieunterrichts und ihrer Fahrpraktischen Ausbildung beraten. Darüber hinaus können sie ihre auszubildenden Fahrlehrer bei der Verbesserung ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens unterstützen.Bildungswissenschaftler

Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Aufgaben von Beratern; Beziehung zwischen Beratern und Beratenen; Klärung und Vereinbarung von Veränderungszielen und Veränderungsmaßnahmen; Training von Rückmelde- und Beratungsgesprächen

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