Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
§ 1
Als gesetzliche Feiertage werden wieder eingeführt:
Christi Himmelfahrt Fronleichnam (für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung) Reformationstag (für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung) Allerheiligen (für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung) Buß- und Bettag (für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung).
§ 2
Durch den Minister für Arbeit und Soziales sind bis zur Bildung von Ländern unter Beachtung der territorialen und konfessionellen Spezifik die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
§ 3
Der § 7 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967 (GBl. II Nr. 38 S. 237) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1979 (GBl. I Nr. 19 S. 164) wird aufgehoben.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlußformel
Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik
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