Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1975-05-28
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

(XXXX)

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 11. Mai 1974 Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes beschlossen. Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die beschlossenen Änderungen. Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung; diese werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Schlußformel

Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern

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