Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Eingangsformel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
§ 1
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält die anliegende Satzung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Anlage (zu § 1)Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Text der Satzung siehe: FinDASa)
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