Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 1994-12-16
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
§ 3 Hebammenhilfe-Gebührenverordnung

Für Leistungen, die in dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages nicht galt, vom 1. Januar 1995 an erbracht werden, entfällt der Vergütungsabschlag.

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