Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(XXXX) Art 1 bis 5 (weggefallen)
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Art 6 Übergangsregelung
Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.
Art 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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