Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000
Jahr 2000
Art 1 bis 18
Art 19
Art 20 Rückkehr zum einheitlichen
Verordnungsrang
Art 21 Überleitungsvorschriften
Art 21
Art 21
Art 21
Art 21
Art 21
Art 22 Inkrafttreten
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)