Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
Eingangsformel
Auf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit:
§ 1 Geschäftsordnung
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Anlage (zu § 1)Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2579 - 2580)
(Text der Anlage siehe: GO-MEDAS)
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