Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2007-07-24
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 37
Änderungshistorie JSON API

10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen 1 bis 3

Zeitrahmen 6

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendene)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen

9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten3 bis 5

14Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)a)Entwürfe und Layouts erstellenb)Fertigungsunterlagen erstellenc)Bauteile und Baugruppen beschaffend)Leiterplatten erstellen und bestückene)Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauenf)komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpasseng)Komponenten prüfen und in Betrieb nehmenh)Produktdokumentationen erstellen

2.

Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)a)konstruktiven Aufbau erstellenb)Hardwarekomponenten montieren und anschließend)Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmenf)geräte- und systemspezifische Software installieren und konfiguriereng)komplexe Geräte und Systeme prüfen3 bis 4

Zeitrahmen 8

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)e)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)a)Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysierenb)bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirkend)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren 2 bis 3

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)e)Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassenf)geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurierenh)Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen

17Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)g)Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

3.

und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenc)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen

g)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichenk)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden

10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)i)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)d)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysierene)Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen3 bis 4

16Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)a)Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachenb)Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuernc)Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimierend)Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollierene)Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführenf)Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteileng)Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurierenh)Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführeni)vorbeugende Instandhaltung durchführen

Zeitrahmen 10

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen

9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)Störungsmeldungen aufnehmene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren

16Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)h)Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführeni)vorbeugende Instandhaltung durchführen3 bis 4

17Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)a)Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnenb)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführend)Geräte und Systeme warten und instand setzene)Produkteinweisungen planen und durchführenf)Kundenberatungen durchführeng)Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

Zeitrahmen 11

18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten

e)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachenf)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstelleng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilenk)Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten 10 bis 12

Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 961 — 971)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

123

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysierenb)bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirkenc)Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponierend)technische Schnittstellen klärene)Komponenten nach Vorgaben auswählenf)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen

14Erstellen von Software (§ 23 Absatz 1 Nummer 14)a)Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählenb)Softwarekomponenten anpassenc)Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstellend)Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwendene)Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestaltenf)Sicherheitseinrichtungen implementieren

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)a)Hardwarekomponenten installieren und prüfenb)Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurierenc)Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassend)Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen entwickelne)Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickelnf)Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfeng)aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurierenh)Nutzerprogramme einbindeni)Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)a)Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegenb)Test- und Prüfgeräte auswählen und verbindenc)Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren

d)Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzene)Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachtenf)Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testeng)physikalische Größen messen, Messwerte dokumentierenh)Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführeni)Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließenj)Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigenk)Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren

17Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Absatz 1 Nummer 17)a)Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführenb)Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und wartenc)Netzwerke administrierend)Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswertene)Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sachverhalte adressatengerecht kommunizierenf)Produkteinweisungen planen und durchführen

18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereng)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenh)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteileni)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren

j)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenk)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenl)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1

Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten

1234

1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 23 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen

2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 23 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4Umweltschutz (§ 23 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen während der gesamten Ausbildung

5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 23 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten

Abschnitt 2

1.

Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren2 bis 4

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen

Zeitrahmen 2

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren2 bis 4

10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen

Zeitrahmen 3

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen

9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen2 bis 4

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)d)technische Schnittstellen klärene)Komponenten nach Vorgaben auswählenf)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen

Zeitrahmen 4

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten

11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen2 bis 4

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)a)Hardwarekomponenten installieren und prüfenc)Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen

2.

Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten

10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen1 bis 2

h)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)e)Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten

Zeitrahmen 6

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen

9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerteni)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)c)Störungsmeldungen aufnehmen4 bis 5

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)a)Hardwarekomponenten installieren und prüfenf)Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfeng)aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)d)Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzeng)physikalische Größen messen, Messwerte dokumentierenh)Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführeni)Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließenj)Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen

2.

Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmenh)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)c)Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren

14Erstellen von Software (§ 23 Absatz 1 Nummer 14)b)Softwarekomponenten anpassend)Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwendene)Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestaltenf)Sicherheitseinrichtungen implementieren 2 bis 4

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)c)Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassend)Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen entwickeln

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)a)Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegenc)Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentierenk)Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen

Zeitrahmen 8

14Erstellen von Software (§ 23 Absatz 1 Nummer 14)a)Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählenc)Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstellen2 bis 4

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)c)Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren

3.

und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleicheng)IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysierenb)bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirkenc)Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren 4 bis 5

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)b)Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurierene)Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickelni)Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren

16Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)a)Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegenb)Test- und Prüfgeräte auswählen und verbindend)Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzenf)Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testeni)Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließenk)Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren

Zeitrahmen 10

6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen

7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)i)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenk)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden

12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren2 bis 3

15Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)h)Nutzerprogramme einbinden

17Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Absatz 1 Nummer 17)a)Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführenb)Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und wartenc)Netzwerke administrierend)Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswertene)Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sachverhalte adressatengerecht kommunizierenf)Produkteinweisungen planen und durchführen

Zeitrahmen 11

18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren10 bis 12

g)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenh)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteileni)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenj)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenk)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenl)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 972 — 974)

Teil A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen

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1Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungena)Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysierenb)Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentierenc)technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellend)Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulierene)die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen8

2Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemena)Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration beachtenb)Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Automatisierungssystemen beachtenc)Zugangsberechtigungen einrichtend)Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Verschlüsselungs-, und Datensicherungssysteme, berücksichtigene)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen und übergeben und Änderungen dokumentieren

3Betreiben von vernetzten Systemena)Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von vernetzten Systemen einleitenb)Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandsetzungsmaßnahmen einleitenc)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagend)Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen

Teil B: Zusatzqualifikation Programmierung

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen

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1Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungena)Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktionen analysierenb)Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedingungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentierenc)Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen8

2Anpassen von Softwaremodulena)Softwaremodule anpassen und dokumentierenb)angepasste Softwaremodule in Systeme integrieren

3Testen von Softwaremodulen im Systema)Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Betriebsparametern festlegen, und Testdaten generierenb)technische Umgebungsbedingungen simulierenc)Softwaremodule testend)Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umgebungsbedingungen testene)Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführenf)Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentiereng)Änderungsdokumentation erstellen

Teil C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen

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1Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmena)Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysierenb)Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewertenc)Gefährdungen und Risiken beurteilend)Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstimmen

2Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmena)technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrierenb)IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informierenc)Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen8

3Überwachen der Sicherheitsmaßnahmena)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfenb)Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzenc)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswertend)sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden

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