Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
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Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Abs. 2 für das
am 18. Mai 1991 in Kraft getreten ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. März 1990 (BGBl. I S. 439).
Der Bundesminister der Justiz
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