Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 1990-10-16
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Jugendarbeitsschutzgesetz

Eingangsformel

Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:

§ 1 Durchführung der Untersuchungen

(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen zu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).

(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden Beurteilung.

§ 2 Untersuchungsberechtigungsschein

Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.

§ 3 Erhebungsbogen

Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.

§ 4 Untersuchungsbogen

(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a zu verwenden.

(2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre aufzubewahren.

§ 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu verwenden.

§ 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden.

§ 7 Übermittlung von Unterlagen

Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)

– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben; dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

A Vorgeschichte des Jugendlichen

A.1 Krankheiten/Behinderungen:☐ Augenkrankheiten☐ Ohrenkrankheiten☐ Anfallsleiden☐ Asthma☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten☐ Zuckerkrankheit☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten☐ Hautkrankheiten☐ Allergien☐ andere Krankheiten/Behinderungenwelche: ______☐ Operationen/Unfällewelche: ______wann: _______☐ noch Beschwerden/Folgenwelche: ______

A.2 Häufige Beschwerden (Beispiele):☐ Husten☐ Atemnot☐ Kopfschmerz☐ Schwindel☐ Ohnmacht☐ Hautausschläge☐ Sonstige: ___________

A.3 ☐ Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: ___________

A.4 ☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: __________

Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen: Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.

(Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen)____

Anlage 1a Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)

– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben; dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

Berufliche Tätigkeit

Arbeitgeber mit Anschrift Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)

Name und Anschrift des Arztes

Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

A Vorgeschichte des Jugendlichen

A.1 Krankheiten/Behinderungen:☐ Augenkrankheiten☐ Ohrenkrankheiten☐ Anfallsleiden☐ Asthma☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten☐ Zuckerkrankheit☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten☐ Hautkrankheiten☐ Allergien☐ andere Krankheiten/Behinderungenwelche: ______☐ Operationen/Unfällewelche: ______wann: _______☐ noch Beschwerden/Folgenwelche: ______

A.2 Häufige Beschwerden (Beispiele):☐ Husten☐ Atemnot☐ Kopfschmerz☐ Schwindel☐ Ohnmacht☐ Hautausschläge☐ Sonstige: ___________

A.3 ☐ Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: ___________

A.4 ☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: __________

A.5 Arbeitsunfähigkeit insgesamt☐ 1 bis 6 Tage☐ 7 bis 14 Tage☐ mehr als 14 Tage

A.6 Gibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen? ______

Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen: Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn.

(Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen)____

Anlage 2 Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum

Tag der Untersuchung: ___

Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.

B Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:

B.1 Größe (cm) __       Gewicht (teilbekleidet) (kg) __

B.2 Haut☐ Ekzem☐ Akne☐ Sonstiges: ___

B.3 Visus☐ eingeschränkt☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert

B.4 Farbtüchtigkeit (pseudoisochromatische Farbtafeln oder Testgerät)☐ rot/grün gestört☐ andere Störung: _____

B.5 Hörvermögen☐ rechts eingeschränkt☐ links eingeschränkt

B.6 Lungen☐ Nebengeräusche☐ Sonstiges: ___

B.7 Herz-Kreislauf☐ Rhythmusstörungen☐ pathologisches Geräusch☐ Sonstiges: ___Puls im Sitzen (n/min)__Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)__Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)_____

B.8 Abdomen☐ Druckschmerz☐ Bruch/-anlage☐ pathologische Resistenz☐ Sonstiges: _____

B.9 Wirbelsäule☐ statische Auffälligkeiten☐ Bewegungseinschränkungen ____

B.10 Extremitäten☐ Durchblutungsstörung _______☐ Bewegungseinschränkungen _______☐ Sensibilitätsstörung ________☐ Kraftminderung _____________

B.11 Psyche/zentrales Nervensystem   ☐ grobe Auffälligkeit _____

B.12 Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum ______________

B.13 ☐ sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert ☐ Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: _______ Fachrichtung: _______________


Anlage 2a Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)

Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum

Tag der Untersuchung: ___

Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.

B Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:

B.1 Größe (cm) __       Gewicht (teilbekleidet) (kg) __

B.2 Haut☐ Ekzem☐ Akne☐ Sonstiges: ___

B.3 Visus☐ eingeschränkt☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert

B.4 Farbtüchtigkeit (pseudoisochromatische Farbtafeln oder Testgerät)☐ rot/grün gestört☐ andere Störung: _____

B.5 Hörvermögen☐ rechts eingeschränkt☐ links eingeschränkt

B.6 Lungen☐ Nebengeräusche☐ Sonstiges: ___

B.7 Herz-Kreislauf☐ Rhythmusstörungen☐ pathologisches Geräusch☐ Sonstiges: ___Puls im Sitzen (n/min)__Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)__Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)_____

B.8 Abdomen☐ Druckschmerz☐ Bruch/-anlage☐ pathologische Resistenz☐ Sonstiges: _____

B.9 Wirbelsäule☐ statische Auffälligkeiten☐ Bewegungseinschränkungen ____

B.10 Extremitäten☐ Durchblutungsstörung _______☐ Bewegungseinschränkungen _______☐ Sensibilitätsstörung ________☐ Kraftminderung _____________

B.11 Psyche/zentrales Nervensystem   ☐ grobe Auffälligkeit _____

B.12 Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum ______________

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