Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2024-12-10
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Absatz 4 Satz 6 des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

§ 1 Zuständige Behörde

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für

1.

die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes und

2.

die Überwachung und die Durchführung der in § 2 Absatz 4 Satz 3 bis 5 des Konsumcannabisgesetzes genannten Regelungen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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