Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung
Eingangsformel
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:
Abschnitt I Neuordnung der Krankenversicherung
der Bergleute
§ 1
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§ 2
(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.
(2)
(3) u. (4) ...
§ 3
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Abschnitt II Gesundheitsfürsorge
§ 4
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Abschnitt III Krankenversicherung der
Rentner
§ 5
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Abschnitt IV Gemeinschaftshilfe des
Reichsstocks für Arbeitseinsatz
§ 6
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Abschnitt V Umfang der Versicherung
§ 7
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§ 8
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Abschnitt VI Übergangs- und Schlußvorschriften
(XXXX) §§ 9 u. 10 (weggefallen)
§ 11
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.
§ 12
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