Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 1941-05-19
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
Eingangsformel

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

Abschnitt I Neuordnung der Krankenversicherung

der Bergleute

§ 1

-

§ 2

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

§ 3

-

Abschnitt II Gesundheitsfürsorge

§ 4

-

Abschnitt III Krankenversicherung der

Rentner

§ 5

-

Abschnitt IV Gemeinschaftshilfe des

Reichsstocks für Arbeitseinsatz

§ 6

-

Abschnitt V Umfang der Versicherung

§ 7

-

§ 8

-

Abschnitt VI Übergangs- und Schlußvorschriften

(XXXX) §§ 9 u. 10 (weggefallen)
§ 11

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12

-

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.