Änderungshistorie
Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.