Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2009-10-14
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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(XXXX)

Auf Grund des § 8 Absatz 2 Nummer 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass

Name und Emblem des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3754).

Schlussformel

Bundesministerium der Justiz

Anlage

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3671)

Name: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Emblem:

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