Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vm 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1546) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2462).
Bundesministerium der Justiz
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 632)
Neues Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation
... (nicht darstellbares Emblem)
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