Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1998-03-23
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

(XXXX)

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vm 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1546) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2462).

Bundesministerium der Justiz

Anlage

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 632)

Neues Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation

... (nicht darstellbares Emblem)

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)