Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird bekanntgemacht, daß die in der Bekanntmachung vom 7. September 1981 (BGBl. I S. 940) angegebene Bezeichnung sowie die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation durch den in der Anlage wiedergegebenen Namen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Mobilfunksatelliten-Organisation ersetzt worden sind. Sie sind damit von der Eintragung als Marke ausgeschlossen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1998 (BGBl. I S. 3156).
Bundesministerium der Justiz
Anlage Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Mobilfunksatelliten-Organisation
Fundstelle: BGBl. I 1998, 3539)
Name:International Mobile Satellite Organization
Abkürzung:Inmarsat
Emblem:
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