Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1998-11-27
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird bekanntgemacht, daß die in der Bekanntmachung vom 7. September 1981 (BGBl. I S. 940) angegebene Bezeichnung sowie die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation durch den in der Anlage wiedergegebenen Namen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Mobilfunksatelliten-Organisation ersetzt worden sind. Sie sind damit von der Eintragung als Marke ausgeschlossen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1998 (BGBl. I S. 3156).

Bundesministerium der Justiz

Anlage Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Mobilfunksatelliten-Organisation

Fundstelle: BGBl. I 1998, 3539)

Name:International Mobile Satellite Organization

Abkürzung:Inmarsat

Emblem:

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