Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird bekanntgemacht, daß das folgende amtliche Prüf- und Gewährzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist:
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. November 1998 (BGBl. I S. 3538).
Bundesministerium der Justiz
Anlage Zertifikationszeichen der Republik Kuba
Fundstelle: BGBl. I 1999, 767)
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