Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. April 1999 (BGBl. I S. 767).
Bundesministerium der Justiz
Anlage Emblem der Inter-American Development Bank
Fundstelle: BGBl. I 1999, 1095)
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